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| Dach dämmen ist Pflicht bis 31.12.2011 (Seite 2/2) |
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Förderung durch die KfW Für die Dämmung der obersten Geschossdecke kann man bei der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" (KfW) einen Zuschuss oder einen kostengünstigen Kredit beantragen. Der Zuschuss beträgt 5 Prozent. Kostengünstige Kredite gibt es zu Zinssätzen ab 1 Prozent. Voraussetzung für die Vergabe von KfW-Mitteln ist jedoch, dass die Dämmung einen U-Wert von maximal 0,14 W/m²*K erreicht, was einer Materialstärke des Dämmmaterials von 24 cm entspricht. Da für den Antrag bei der KfW außerdem ein Gutachten vorgelegt werden muss, aus dem hervorgeht, dass alle Kriterien für die Förderung der Dämmmaßnahme erfüllt sind, und auch das zusätzliche Volumen des Dämmmaterials zu Buche schlägt, wird die beantragte Förderung unter Umständen schon für die Begleichung der zusätzlichen Kosten aufgebraucht sein. Solchen Eigentümern, die gezwungen sind die finanziellen Mittel für die verpflichtende Sanierungsmaßnahme nach EnEV 2009 an anderer Stelle einzusparen, ist damit jedenfalls nicht wirklich geholfen. Andere notwendige Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an ihrem Eigentum werden durch die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke möglicherweise blockiert. |
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